pfoetchenheim - Allgemeine Vermittlungsbedingungen
 

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Allgemeine Vermittlungsbedingungen im Pfötchenheim Lichtenstein des Tierschutzvereins Leben und leben lassen  e.V.

1. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Tiervermittlung, der TSV ist nicht verpflichtet, eine Vermittlung durchzuführen, bzw. ein Tier an einen Interessenten zu übergeben.

2. Übernehmer können nur natürliche Personen sein, welche die gesetzliche Volljährigkeit erreicht haben und geschäftsfähig sind, also zum Zeitpunkt der Tierübernahme nicht unter Betreuung, insbesondere Vermögensvorsorge stehen.

3. Bei juristischen Personen ist der Nachweis der Vertretungsberechtigung durch die handelnde Person durch Auszüge
aus den Erfassungsregistern der jeweiligen Amtsgerichte nachzuweisen.

4. Der TSV vermittelt Tiere in neue Halterverhältnisse und klärt die Eigentumsverschaffung. Der TSV schließt keine Kaufverträge und handelt nicht mit Tieren.

5. Bedingungen zur Vermittlung, Eigentumsverschaffung und Haftungs-einschränkungen sind den jeweiligen
Vertragstexten zu entnehmen.

6. Der Vertragsabschluss erfolgt nur mit der übernehmenden Person direkt. Vermittlungen zwecks Weitergabe/Schenkungen etc. sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die übernehmende Person kann nach Vertragsabschluss einen Dritten zur Abholung des Tieres schriftlich bevollmächtigen.

7. Die Vermittlung erfolgt stets unter Berücksichtigung der Anforderungen des Tieres. Dazu zählen Erkenntnisse zur artgerechten Haltung, rassetypische Besonderheiten, alters- und gesundheitsbedingte Besonderheiten und ausbildungstypische Eigenschaften.

8. Nachhaltigkeit der Vermittlung und artgerechten Haltung haben oberste Priorität.

9. Bei mehreren Interessentenbekundungen auf ein Tier entscheidet bei vergleichbaren Haltungsbedingungen das Zeitprinzip. Bei qualitativ unterscheidbaren Bedingungen erfolgt die Vermittlung an den Interessenten, welcher voraussichtlich die besten Haltungsbedingungen bieten kann.

10. Tierarten, welche nach wissenschaftlichen Erkenntnissen in Einzelhaltung nicht artgerecht gehalten werden können, werden grundsätzlich nicht in eine Einzelhaltung vermittelt. Dazu zählen insbesondere alle Kleinsäuger mit Ausnahme
von Hamstern und alle Vögel. Ausgenommen davon sind Einzelfälle, in denen eine Unverträglichkeit mit Artgenossen nachgewiesen ist.

11. Bei der Vermittlung zu Artgenossen des jeweils anderen Geschlechts kann der TSV einen Nachweis über die
erfolgte Kastration verlangen, bzw. auf eine Übergabe nach einer Kastration bestehen.

12. Zur Bewertung der Haltungssituation zählen z. B. auch das Verhältnis von Wohnetagenhöhe zu Tiergewicht und dem körperlichen Zustand des Übernehmers, die Zeit, welche ein Tier allein verbringen muss oder die Alters- und Gesundheitsstruktur der Übernehmer(familie).

13. Die Zustimmung zur Außenhaltung von Tieren ist immer abhängig vom Zustand der Tiere, der Gewöhnung und der jahreszeitlich bedingten Fellentwicklung.

14. Jeder Interessent füllt zu Beginn eines Vermittlungsvorgangs eine Selbstauskunft wahrheitsgemäß aus. Das Nichtausfüllen oder falsche Angaben führen zum sofortigen Beenden des Vermittlungsvorgangs.

Der Tierschutzverein Leben und leben lassen e.V.  ist der Träger des Pfötchenheims Lichtenstein

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