pfoetchenheim - Tierpate werden
 

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Tel.:


(037204) 81494



Die Bilder der Tiere die für eine Patenschaft zur verfügung stehen werden in kurzer Zeit erscheinen!!!
 
 
   



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Unterhaltspatenschaft
(vergleichbar mit der Tierpatenschaft Zoo)
 
 
  Mit der Unterhaltspatenschaft unterstütz die Patin/der Pate den Aufenthalt, die Pflege, die Versorgung und bei Notwendigkeit die tiermedizinische Versorgung eines Tieres seiner Wahl. Patentiere sollten hier vorrangig Tiere sein, bei denen die Vermittlungshemmnisse, also z. B. Alter, Rasse, Gesundheit oder psychischer Zustand vermuten lassen, dass es längere Zeit im Pfötchenheim betreut werden muss oder aus diesen Gründen bereits längere Zeit im Pfötchenheim betreut wird. Dazu wird ein Unterhaltspatenschaftsvertrag geschlossen und der Pate vereinbart in diesem Vertrag einen frei wählbaren Betrag ab 10,00 Euro, den er per Lastschrifteinzug oder Dauerüberweisung monatlich zweckgebunden dem Tierschutzverein überweißt. Die Patenschaft endet mit Kündigung des Vertrages durch den Paten oder mit dem Ende der Betreuung des Tieres durch den Tierschutzverein im Pfötchenheim Lichtenstei. Über die Beendigung der Betreuung des Tieres wird der Pate sofort informiert. Er hat dann die Möglichkeit, seine Patenschaft auf ein anderes Tier seiner Wahl zu übertragen oder aber die Patenschaft zu beenden. Eine Änderung des Patenschaftsbetrages ist immer möglich. Über den Patenschaftsbetrag kann zum Ende des Jahres eine steuerrelevante Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Ein direkter Kontakt im Sinne von Pflege und Betreuung ist in dieser Patenschaftsvariante nicht vorgesehen. Der Pate kann entscheiden, ob er als Pate im Tierheim und im Web öffentlich gemacht wird, oder ob er das nicht wünscht. Der Pate muss bei Abschluss der Patenschaft das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei minderjährigen Paten bedarf der Patenschaftsvertrag der Nachgenehmigung der Erziehungsberechtigten.


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